DAS KOLUMBARIUM

Das Kolumbarium Südfriedhof (Wiescherstraße)

Die Stadt Herne bietet auf dem Südfriedhof an der Wiescherstraße und auf dem Friedhof an der Horststraße in Holsterhausen die Beisetzung von Urnen in einem Kolumbarium (Urnenwand) an. Der Vorteil ist, daß diese Grabstellen nicht von den Hinterbliebenen gepflegt werden müssen. Pro Urnennische können zwei Urnen beigesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit das Nutzungsrecht für diese Grabstellen auch schon vor Eintritt des Sterbefalls zu erwerben. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Nach Ablauf der Ruhefrist erfolgt die Beisetzung in einem anonymen Urnengrab durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung.

Die Gebühren für eine solche Grabstelle kann man unter der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Herne ersehen. Informationen dazu finden Sie "hier".
Die Friedhofsgebühren für das Indoor-Kolumbarium auf dem Ostfriedhof (Horsthauser Friedhof) sind in dieser Aufstellung noch nicht enthalten. Diese finden Sie weiter unter auf dieser Seite.

Das Indoor-Kolumbarium Ostfriedhof (Horsthauser Friedhof) Am Trimbuschhof

Die Stadt Herne hat die historische Trauerhalle auf dem Ostfriedhof (Horsthauser Friedhof) Am Trimbuschhof aufwendig renoviert und dort eine Innen-Kolumbarienanlage errichtet.

Es werden dort zwei Möglichkeiten von Urnennischen angeboten.

Bei den Urnennischen im vorderen Teil der Kapelle handelt es sich um Urnenwahlgrabstätten mit einer Nutzungsdauer von 12 Jahren für maximal zwei Urnen. Die Nutzungsdauer kann verlängert werden. Die Friedhofsgebühr für eine solche Urnennische beträgt 2.049,60 €. Es besteht die Möglichkeit das Nutzungsrecht auch vor dem Eintritt eines Sterbefalls zu erwerben.

Bei den Urnennischen (Gemeinschaftskolumbarien) im hinteren Trakt der Kapelle handelt es sich um Urnenreihengräber mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren. Hier ist die Nutzungsdauer nicht verlängerbar. Die Friedhofsgebühr beträgt 798.- €. Diese Grabstellen befinden sich in einem nicht zugänglichen Bereich der Kapelle.

Zusätzlich erhebt die Stadt Herne bei beiden Grabstellen eine Bestattungsgebühr in Höhe von 141.- €.

Die eventuelle Benutzung der Trauerhalle wir mit 326.- € von der Stadt Herne berechnet.

Die Stadt Herne hat für Sie "hier" weitere Informationen bereitgestellt.

Fotos © Stadt Herne

Das Kolumbarium Friedhof "Auf der Wilbe"

Seit einiger Zeit wird auch diese Form der Urnenbeisetzung auf dem Friedhof "Auf der Wilbe" in Herne Röhlinghausen angeboten. Hier beträgt die Ruhefrist 25 Jahre. Der Friedhof wird von der Evangelischen Kirchengemeinde Röhlinghausen betrieben. Die Beisetzung von Mitgliedern auch anderer evangelischer oder katholischer Kirchengemeinden ist dort möglich. Informationen zu der Friedhofsordnung und den Friedhofsgebühren finden Sie "hier".
Weitere Informationen erhalten Sie durch das Pfarrbüro der Kirchengemeinde unter der Telefonnummer 02325 - 3 23 10.