BESTATTUNGSVORSORGE SCHENKT SICHERHEIT, KLARHEIT UND ENTLASTUNG
Ein Trauerfall stellt Angehörige vor große emotionale und organisatorische Herausforderungen. Mit einer Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten sorgen Sie dafür, dass Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt werden, und entlasten Ihre Familie finanziell wie auch seelisch.
Gemeinsam besprechen wir alle wichtigen Details – von der gewünschten Bestattungsart über den Ablauf bis zur individuellen Gestaltung der Trauerfeier. Als erfahrenes Bestattungsinstitut begleiten wir Sie einfühlsam, beantworten Ihre Fragen und erstellen eine transparente Kostenaufstellung ohne versteckte Überraschungen.
Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge und schaffen Sie Sicherheit für sich und Ihre Angehörigen. So bleibt Ihren Liebsten im entscheidenden Moment Raum für Trauer, Abschied und gemeinsame Erinnerungen. Als traditionsreiches Bestattungshaus in Herne beraten wir Sie persönlich, vertrauensvoll und einfühlsam – zuverlässig in jeder Situation.
Folgende Punkte können in einer Vorsorgevereinbarung eindeutig geregelt werden:
- die Bestattungsart
- der musikalische Rahmen der Trauerfeier
- die Auswahl von Sarg bzw. Urne
- der Ablauf der Feierlichkeiten nach der Beerdigung
- die Form und Inhalt der eventuell vorgesehenen Traueranzeige
- alle weiteren individuellen Wünsche
Bestattungsvorsorge Finanzierung...
Ein Bestattungsvorsorgevertrag kann, wenn gewünscht, mit einer finanziellen Absicherung verbunden werden. Hier eine Absicherung abzuschließen, bietet mehrere Vorteile: Zum einen entlastet man die Hinterbliebenen in einer emotional angespannten Situation, und zum anderen sichert man den für die Bestattung gedachten Geldbetrag vor dem Zugriff Dritter (zum Beispiel Sozialämtern bei längeren Heimaufenthalten im Alter).
Es gibt mehrere Möglichkeiten, im finanziellen Bereich Vorsorge zu treffen. Es besteht die Möglichkeit, ein Treuhandkonto zu errichten oder eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.
...durch eine Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung kann entweder per einmaliger Beitragszahlung oder per laufender Beitragszahlung abgeschlossen werden.
Bei der Sterbegeldversicherung mit laufender Beitragszahlung wird der Beitrag monatlich (wahlweise auch vierteljährlich oder jährlich) für einen vorab bestimmten Zeitraum bezahlt. Die Versicherungssummen und die Beiträge errechnen sich individuell nach dem jeweiligen Alter.
...durch Einzahlung in eine Treuhand für Bestattungsvorsorge
Ihre Treuhandeinzahlung wird in eine speziell eingerichtete Treuhand für Bestattungsvorsorge eingebracht. Diese dient ausschließlich der treuhänderischen Verwaltung von Geldern, die für den vereinbarten Bestattungszweck bestimmt sind. Der eingezahlte Betrag wird dort verzinst und mündelsicher angelegt. Eine entsprechende Treuhand besteht bei der Gesellschaft für Dauergrabpflege in Oberhausen. Dadurch bleibt Ihr Vorsorgegeld geschützt und zweckgebunden. Die anfallenden Zinserträge werden Ihrem Vertrag gutgeschrieben. Sie tragen dazu bei, mögliche zukünftige Preissteigerungen teilweise aufzufangen und die Finanzierung Ihrer Bestattung langfristig abzusichern. So schaffen Sie bereits heute verlässliche finanzielle Vorsorge und entlasten Ihre Angehörigen im späteren Bedarfsfall.
Die Vorsorgegespräche verpflichten Sie zu nichts und sind selbstverständlich kostenfrei. Sollten Sie Fragen zum Thema haben, scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Sie erreichen uns unter:
Hilfreiche Dokumente und Links
Hier finden Sie einige hilfreiche Dokumente zum Download. Es handelt es sich um den Antrag zur Vorauszahlung der Witwen- oder Witwernrente. Weiterhin finden Sie ein Formular zur Information der GEZ. Natürlich sind noch viele andere Stellen zu benachrichtigen. Aber wir hoffen, dass wir Ihnen auch an dieser Stelle helfen konnten.
Ratgeber

Es ist vollkommen menschlich, dass wir uns ein langes und erfülltes Leben in guter Gesundheit wünschen. Jedoch kann es leider ganz anders kommen: Ein Unfall oder eine Krankheit können alles verändern. Um auf diesen Fall vorbereitet zu sein, haben wir für Sie einige Informationen zu den Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Erbrecht zusammengetragen.
